Hygienekonzept

Grundsätzlich gelten alle Hygieneauflagen des Gesundheitsministeriums und der Stadt Herzogenrath sowie ggf. weiterer staatlicher Stellen. Dies gilt insbesondere für den Bereich außerhalb der Schwimmhalle.

Nachdem die Stadt dem Verein unter bestimmten Auflagen die Möglichkeit gegeben hat, die Schwimmkurse auch nach der Corona-Krise durchzuführen, möchte ich über einige Regularien informieren, die für eine Teilnahme unbedingt zu beachten sind:

    • Der Erziehungsberechtigte/Begleitperson gewährleistet, dass
    • er sich mit dem Kind spätestens 15 min. vor Beginn der Übungsstunde am Halleneingang einfindet.
    • Die jeweilige Begleitperson wird gebeten folgendes mitzubringen:
    • Bei Betreten der Halle darf nur eine Begleitperson mit dem jeweiligen Kind in den Umkleidebereich hineingehen
    • Um einen schnellen Ablauf zu gewähren, sollten die Kinder den Bade-anzug oder die Badehose schon Zuhause anziehen
    • Die Kinder werden jeweils durch einen Betreuer aus den Kabinen ab-geholt und nach dem Duschen in die Schwimmhalle gebracht
    • Der Aufenthalt der Begleitperson ist in der gesamten Halle während der Übungsstunde nicht zulässig
    • Am Ende der 45 min. Übungsstunde bekommen die Begleitpersonen unter den zuvor genannten Voraussetzungen Zugang zu dem Umklei-debereich, um das Kind anzuziehen bzw. abzuholen
    • Die Eltern der darauffolgenden 2. bzw. 3. Kursstunde verpflichten sich eben-falls, jeweils spätestens 15 min. vor Beginn der Übungsstunde unter den zu 2. genannten Bedingungen das Kind bis in die Umkleidekabine zu begleiten, dem Kind beim Ausziehen behilflich zu sein und die Halle wieder zu verlass